Wer sich ein Android Smartphone kauft, der erwartet gewisse Dinge. Dazu zählen für den Großteil der Nutzer auch die Google Dienste. Der Google Play Store ist das Mindeste, was vorhanden sein sollte. Für gewöhnlich sind aber auch weitere Google Dienste enthalten. Dazu zählen zum Beispiel Google Chrome oder Google Maps und auch die YouTube App. Die meisten Nutzer dürften das begrüßen, da sie die Apps ohnehin installieren würden. Tatsächlich ist das Vorhandensein dieser Apps und auch die Integration der Google Suche sogar ein Bestandteil der Bedingungen, welche für eine Google Zertifizierung und damit dem offiziell autorisierten Zugang zum Google Play Store erfüllt werden werden müssen.
Dass Google dies so handhabt hat auch einen triftigen Grund. Android ist zwar Open Source und kostenfrei verfügbar, muss aber dennoch irgendwie finanziert werden. Und dies geschieht eben mit der engen Integration ins Google System. Durch das (nur selten) forcierte Aussperren von Geräten ohne Google Zertifizierung stellt das Unternehmen sicher, dass im Sinne der Verkaufszahlen relevante Android Smartphones auch zur Finanzierung des Ökosystems beitragen. Dem Nutzer steht es natürlich dank dem modularen Aufbau von Android trotzdem frei, zu jeder Zeit auf andere Dienste zurückzugreifen. Selbst die Nutzung ohne Google Account ist prinzipiell zu jedem Zeitpunkt möglich.
In der EU Kommission sieht man das anders
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Auch wenn die Wahl darüber, welche Dienste man am Ende nutzt und welche nicht im Grunde immer noch beim Endbenutzer liegt, sieht die EU Kommission die zwingende Integration diverser Google Dienste kritisch. Hier vertritt man die Ansicht, dass dem Nutzer eben nicht die freie Wahl gelassen wird. Aus diesem Grund steht seit einiger Zeit eine erneute Milliarden-Strafe gegen Google im Raum. Ein Urteil diesbezüglich soll in den kommenden Tagen oder Wochen gefällt werden.
Sollte das Urteil zu Ungunsten von Google ausfallen, droht dem Konzern eine Strafe in Höhe von mehreren Milliarden Euro. Zudem müsste Google dann sein Zertifizierungs-System überdenken. Google könnte den Herstellern seine Dienste dann nicht mehr für den Erhalt einer Zertifizierung aufzwingen. Das Resultat wäre vermutlich ein ähnliches System, welches Windows Nutzern bekannt sein dürfte. Nach einem Urteil der EU gegen Microsoft musste in Windows eine Browser Wahl eingebaut werden. Dasselbe System könnte nun auch Android Nutzern drohen, nur eben für deutlich mehr Dienste als nur den Browser. Alternativ wäre auch ein völlig nacktes Android in einer EU-Version ohne jegliche vorinstallierte Apps denkbar.
Die Finanzierung von Android wäre damit sicherlich nicht gefährdet. Immerhin nutzt die Mehrzahl der Android Nutzer auch die Dienste von Google. Somit dürfte die Beeinträchtigung der Nutzerzahlen durch die freie Wahl eher geringfügig ausfallen. Deutliche Einbußen wird es dafür beim Komfort auf Seite des Nutzers geben. Die wenigsten werden widersprechen, wenn wir behaupten, dass die vorinstallierten und mit einem Klick verfügbaren Google Apps ihre Vorzüge haben. Das System der freien Wahl würde den Aufwand bei der Einrichtung nur unnötig in die Höhe treiben.
Nüchtern betrachtet ist es doch so, dass Android aktuell den optimalen Komfort bietet. Der Großteil der Nutzer muss seine Zeit nicht mit der Installation von Google Diensten verschwenden, welche von ihnen ohnehin genutzt werden. Nur der kleinere Teil der Nutzer, welcher von den Google Diensten nichts hält, hat den Aufwand sich die Alternativen aufzuspielen. Diese Verteilung erscheint absolut fair und hat nichts damit zu tun, dass Google seine Nutzer entmündigen würde. Vielmehr ist es die EU, welche versucht genau das mit den Bürgern zu tun.
Das Argument der EU Kommission, dass Google die Nutzer dazu zwingen würde, sämtliche Apps aus der Google Suite zu nutzen, auch wenn man nur eine App davon nutzen möchte, ist ebenfalls an den Haaren herbeigezogen. Sicherlich ist es richtig, dass bei einem Google Zertifizierten Smartphone alle wichtigen Google Apps vorinstalliert sind (und sich nicht deinstallieren lassen). Doch der Nutzer ist nicht gezwungen diese zu nutzen. Wer von allen vorinstallierten Apps nur Google Chrome, YouTube oder Maps nutzen will, dem steht es frei, die anderen Apps links liegen zu lassen und niemals zu starten. Sicherlich ist es unschön, dass man die nicht genutzten Apps nicht verstecken oder deinstallieren kann, doch ob das eine Milliardenstrafe rechtfertigt, erachten wir als höchst fraglich. Immerhin findet hier - und das kann man nicht oft genug betonen - zu keinem Zeitpunkt ein Nutzungszwang statt.
Wie ist eure Sicht der Dinge? Begrüßt ihr das Vorgehen der EU oder seht ihr es ebenso kritisch wie wir?
Quellen
Washington Post