Das Xiaomi Mi Pad sieht nicht nur rein äußerlich dem iPad Mini von Apple sehr ähnlich. Das Unternehmen aus Kalifornien sieht auch beim Namen "Mi Pad" eine Verwechslungsgefahr mit dem eigenen iPad. Aus diesem Grund wurde bereits 2016 Einspruch gegen eine Markeneintragung in der EU von Xiaomi eingereicht, der dann stattgegeben wurde. Jüngst gab es dann noch eine Gerichtsverhandlung zur Nutzung der Produktbezeichnung "Mi Pad" in Europa. Diese hat Xiaomi verloren. Die Richter gaben Apple recht, dass der Name "Mi Pad" zu nahe an der Bezeichnung "iPad" von Apple liegt. Dementsprechend darf Xiaomi das Mi Pad in der EU nicht unter der Bezeichnung "Mi Pad" verkaufen. Nun darf man gespannt sein, wie Xiaomi auf die Entscheidung reagiert. Grundsätzlich gibt es zwei Möglichkeiten. Xiaomi könnte sich entweder für den Verkauf mit einer anderen Bezeichnung entscheiden, oder aber das Mi Pad schlicht und einfach nicht innerhalb der EU anbieten.
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