Motorola (Lenovo) kassieren Verkaufsverbot

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Wer aktuell die deutsche Webseite von Motorola besucht, dürfte sich wundern. Nachdem Motorola erst vor kurzem noch neue Smartphones für den deutschen Markt vorgestellt hatte, wirkt die Webseite jetzt wie leer gefegt. Der einzige Menüpunkt, der noch aufgelistet wird, ist "Zubehör". Wer sich näher mit der Smartphone- und insbesondere Chinahandy-Branche beschäftigt, wird wahrscheinlich ein Déjà-vu haben, denn es ist noch nicht lange her, da sahen die Webseiten der zu BBK gehörenden Marken OnePlus, Oppo, Vivo und Realme genauso aus.

Die BBK Marken waren damals in einen Patentstreit mit dem Mobilfunkausrüster Nokia verwickelt und hatten im Zuge dessen ein Verkaufsverbot für Deutschland kassiert. Tatsächlich ist es Lenovo mit seiner Tochter Motorola nun genauso ergangen. Diesmal handelt es sich allerdings nicht um einen Patentstreit mit Nokia, sondern mit dem US-amerikanischen Research & Development Unternehmen "InterDigital Technology Cooperation".

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Vorgeworfen wird Motorola und Lenovo in diesem Fall die unrechtmäßige Nutzung von InterDigital Patenten ohne Zahlung einer Gebühr. Bei den Patenten soll es sich um WWAN (Wireless Wide Area Network, also Mobilfunk) Technologien handeln. Eine entsprechende Klage wurde bereits am 8. Mai beim Landgericht München I verhandelt, wobei InterDigital (beim Landgericht München wenig überraschend) recht bekam. InterDigital konnte zudem durch das Hinterlegen einer Kaution in Höhe von mehr als vier Millionen Euro ein sofortiges Inkrafttreten des Urteils (Verkaufsverbot) erwirken.

Lenovo selbst hat sich bereits zum Sachverhalt geäußert und nennt als Grund für die Verweigerung der Zahlung von Gebühren zur Nutzung der Patente überzogene Preisvorstellungen von InterDigital. Demnach soll InterDigital gegen das FRAND-Prinzip (Fair, Reasonable and Non Discriminatory terms) verstoßen. Exakt dieselbe Problematik also, die damals für die BBK Marken zum Verhängnis wurde. Der Vorwurf gegenüber InterDigital ist übrigens nicht neu. Schon Samsung und Nokia hatten sich mit InterDigital vor Gericht gestritten und auch hier ging es um das Thema FRAND.

Wie es nun genau weitergehen wird, muss sich erstmal zeigen. Sollte sich Lenovo / Motorola ähnlich stur zeigen, wie damals BBK, könnte sich die Geschichte längere Zeit hinziehen. Im Fall von BBK hat es anderthalb Jahre gedauert, bis man eine Einigung im Patentstreit erzielen konnte. Unabhängig davon sind viele Marken bis heute nicht mehr vollständig auf den deutschen Markt zurückgekehrt. Bleibt also zu hoffen, dass Lenovo und Motorola hier schneller zu einer Einigung kommen.

Wer sich gerade ein Motorola Smartphone kaufen wollte, kann dies nach wie vor bei anderen Händlern tun. Hier sollte man allerdings schnell sein, denn die Händler können nur noch Lagerbestand abverkaufen. Lenovo / Motorola ist es nicht mehr erlaubt, für Nachschub zu sorgen. Früher oder später werden Motorola Smartphones also auch bei Drittanbietern nicht mehr vorrätig sein, solange der Hersteller keine Beilegung des Streits erzielt. Neben den Smartphones von Motorola sind übrigens auch Notebooks und Tablets mit Mobilfunkzugang von dem Verkaufsverbot betroffen, welche unter der Lenovo Marke vertrieben werden.

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Samstag, 23. November 2024

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